In der kalten Jahreszeit werden wieder vermehrt flüssiggasbetriebene Heizgeräte (Öfen, Heizpilze, Heizgebläse etc.) in Betrieb genommen. Die Feuerwehr weist dringend darauf hin, in der Bedienungsanleitung nachzusehen, ob der Betrieb gemäß Hersteller in geschlossenen Räumen erfolgen darf und im Zweifel, den Betrieb unbedingt zu unterlassen. Selbst wenn die Verwendung in geschlossenen Räumen vorgesehen ist, sollten sie immer für ausreichende Frischluftzufuhr sorgen. Andernfalls droht akute Lebensgefahr durch nicht riechbare Verbrennungsgase wie Kohlendioxid und Kohlenmonoxid oder auch Sauerstoffmangel. Unfälle führen sehr schnell zur Bewusstlosigkeit und enden nicht selten tödlich. Im Verdachtsfall die Räume sofort verlassen, die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen und versuchen von außen Frischluft den Räumen zuzuführen. Nur wenn gesichert ist, daß ausreichend Frischluft zugeführt werden konnte, selbst Rettungsversuche von Opfern unternehmen und Erste-Hilfe-Massanhmen ( ggf. Reanimation) ausserhalb des Unfallortes durchführen. Andernfalls werden auch Retter sehr schnell zu Opfern.
WARNUNG! Betrieb von Gas-Heizgeräte in geschlossenen Räumen
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