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öffentliche Aufgaben / Pflichtaufgaben

Die Feuerwehr Vreden erfüllt als öffentliche Einrichtung der Stadt Vreden, die Pflichtaufgabe der Stadt, eine leistungsfähige Feuerwehr für Ihre Bürger vorzuhalten. Dies sind gesetzliche Vorgaben, die in Nordrhein-Westfalen im BHKG (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17. Dezember 2015 in NRW) geregelt sind.

Die Organisation und Weiterentwicklung der Feuerwehr wird je Stadt/Gemeinde in einem  Brandschutzbedarfsplan festgeschrieben. Erstellt und Aktualisiert wird dieser Plan vom der Vredener Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Feuerwehr. Rechtlich gesehen ist der Dienstherr der Feuerwehr der amtierende Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde, der den Leiter der Feuerwehr  ins Amt als Ehrenbeamten auf Zeit per Ratsbeschluss beruft bzw. entlässt.

Innerhalb der städtischen Verwaltung ist die Freiwillige Feuerwehr Vreden der Fachabteiltung II-4 (öffentliche Sicherheit + Ordnung) zugeordnet. Der Gesetzestext äussert sich z.B. zum Thema „leistungsfähige Feuerwehr“, daß diese aus Mannschaft + Gerät besteht und  in  einer „genormten Schutzziel-Definition“. Das heißt: Es wird bei jedem Einsatz anhand der Funkstatusmeldungen gemessen, ob die Feuerwehr innerhalb einer angemessenen Zeit (in NRW aktuell 8 Minuten nach Alarmierung) an jeder Einsatzstelle in ihrem Gebiet, einen angenommenen Löschangriff im 1 Obergeschoss innerhalb dieser Zeitvorgaben durchführen kann oder länger dafür gebraucht hat. Wenn ein regelmässiges Abweichen von Vorgaben festgestellt wird, sind die Ursachen abzustellen und die Mängel zu beheben.

Die Stadt Vreden unterhält die Feuerwehrhäuser, zahlt die persönliche Schutz-Ausrüstung der Feuerwehrleute, sorgt für Aus- und Weiterbildung und hält ausreichend, geeignete Einsatzfahrzeuge vor. Da es sich um eine freiwillige Feuerwehr handelt bekommen die Feuerwehrleute selbst keine Vergütung für Ihre Arbeit, sondern eine Aufwandsentschädigung im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Da Einsätze oft in die Arbeitszeit der Feuerwehrleute fallen müssen die Arbeitgeber per Gesetz die Feuerwehrleute für den Dienst freistellen, jedoch können sie sich die Kosten durch Lohnausfall von der Stadt Vreden nach einer Satzung erstattet lassen. Die Kosten für Feuerwehreinsätze sind im Fall der Gefahrenabwehr (Schadenfeuer und Rettungseinsätze) für die Bürger kostenfrei. Ebenfalls bei einer gutwilliger Alarmierung ohne einen tatsächlichen Schadensfall sind die Kosten durch Steuergelder gedeckt.

Hilfeleistungen in Form von Dienstleistungserbringung (Keller leerpumpen etc.) sind in der Regel kostenpflichtig und die Gebühren in einer Gebührensatzung der Feuerwehr geregelt. Auskunft gibt Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Vreden.